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Introducing our law firm

Rechtsanwaltskanzlei Bernhardt

베른하트 법률사무소

Kanzlei

Durch unsere jahrelange Erfahrung bei der Beratung von Transaktionen mit Bezug zu Ost- und Südostasien verfügen wir neben der einschlägigen juristischen Expertise auch über die fremdsprachlichen und interkulturellen Kompetenzen, die für die Nachhaltigkeit Ihrer Vorhaben unabdingbar sind. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit lokalen Partnern sowie bei der rechtlichen und unternehmerischen Gestaltung Ihrer Projekte vor Ort. Profitieren Sie dabei von unseren professioniellen Netzwerken in Ihren Zielmärkten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen, die zum Fundament Ihres Erfolgs werden. 

Rechtsanwälte

Expertise

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist eine Querschnittsmaterie und umfasst sämtliche Rechtsnormen, die sich auf die rechtlichen Beziehungen der am Wirtschaftsleben beteiligten juristischen und natürlichen Personen auswirken. Im Kontext unserer Beratungstätigkeit ist das Wirtschaftsrecht insbesondere bei der Gründung und dem Aufbau von Tochtergesellschaften ausländischer Gesellschafter in Deutschland relevant.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gehört zu einem Rechtsbereich, der trotz seiner Alltäglichkeit immer wieder zu großen Unsicherheiten führt. Die Vertragspraxis in diesem Bereich ist in vielen Fällen geprägt von beiderseitigen Fehlvorstellungen über die rechtlichen Vorgaben zu den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gerade im internationalen Kontext kommt oft hinzu, dass das dem Vertragsverhältnis jeweils zugrundeliegende Rechtsverständnis derart konträr ist, dass trotz augenscheinlich eindeutigen Vertragswortlauts Konflikte vorprogrammiert sind.

Arbeits- und Bildungsmigration

Das Aufenthaltsrecht gewinnt vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig führen die damit zusammenhängenden Rechts- und Verfahrensfragen regelmäßig zu nicht unerheblichen Verzögerungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte in die Zielunternehmen, die im schlimmsten Fall für beide Parteien existenzbedrohend werden können. 

Recht der ausländischen Vertretungen

Das Recht der ausländischen diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt sich im Wesentlichen nach den Vorschriften der beiden Wiener Übereinkommen WÜD und WÜK. Die Beratung ausländischer Botschaften und Konsulate sowie ihrer Mitglieder gehört zu einem der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Bernhardt.  

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