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"Erwarte von den Menschen nicht, dass sie gut sind, sondern verhindere, dass sie Schlechtes tun."

Han Fei (韓非子)

280 - 233 v. Chr. 

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Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei

Als Gründer und Inhaber der Kanzlei berät Martin Bernhardt seine Mandanten seit dem Jahr 2011 im Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Seine besondere Expertise im Umgang mit asienbezogenen Projekten hat er während langjähriger Aufenthalte in Korea und Japan erworben. Während seiner juristischen Ausbildung an der Freien Universität Berlin und der Seoul National University durchlief er Stationen am Obersten Gerichtshof der Republik Korea einschließlich des OLG Seoul, des Verwaltungsgerichts Seoul und dem staatlichen Justizausbildungsinstitut in Ilsan sowie dem Tokioter Büro einer internationalen Großkanzlei und der AHK in Seoul. Sein Referendariat beim Kammergericht Berlin absolvierte er u.a. im Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, in der Abteilung für Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Berlin sowie bei einer auf koreanische Mandanten spezialisierten japanischen Kanzlei in Tokyo. Seit dem Jahr 2012 berät er die Botschaft der Republik Korea und seit 2018 die Botschaft der Republik Indonesien in der Bundesrepublik Deutschland als Vertrauensanwalt.

 

Martin Bernhardt berät seine Mandanten auf Deutsch, Englisch, Koreanisch und Japanisch.

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Rechtsanwältin* (angestellte Rechtsanwältin)

Magdalena Bernhardt zog nach ihrer Matura in Polen nach Berlin. Das Studium der Rechtwissenschaften absolvierte sie an der Freien Universität Berlin. Im Jahr 2012 bestand sie das 2. juristische Staatsexamen im Bezirk des Kammergerichts. Ihre Berufserfahrungen sammelte sie während ihrer juristischen Ausbildung sowohl in einer deutschen Kanzlei, die auf internationale Mandanten spezialisiert ist, in polnischen Kanzleien in Breslau und Schweidnitz, bei der Filmförderungsanstalt (FFA) in Berlin und dem polnischen Fernsehen TVP in Breslau. Ihre Expertise im künstlerischen Bereich verbindet Frau Bernhardt seit 2015 mit der Tätigkeit in der Kanzlei Bernhardt und ist hier zuständig für die Betreuung von Künstlern, die vorwiegend aus dem ostasiatischen Raum und Polen stammen. 

 

Magdalena Bernhardt betreut vorwiegend unsere ausländischen Mandanten, die ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen wollen oder bereits ansässig sind in allgemeinen zivilrechtlichen und ausländerrechtlichen Angelegenheiten.

 

Sie spricht Polnisch, Deutsch und Englisch

Desca Putra Yana

Freier Mitarbeiter / Advokat (Indonesien)

Desca Putra Yana ist ein in der Republik Indonesien zur dortigen Anwaltschaft zugelassener Advokat mit Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Bau-, Finanz-, Bank-, Investitions-, Arbeits-, Zivil-, Vertrags-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Er hat sich auf indonesisches Recht sowie europäisches und internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert.

 

Vor seiner Tätigkeit in der Kanzlei Bernhardt arbeitete er u.a. als Justiziar in einem indonesischen Finanztechnologieunternehmen und war hier mit der Verhandlung und Gestaltung von Verträgen, der juristischen Begleitung von Transaktionen und Unternehmensumstrukturierungen betraut.

 

Zudem vertrat er staatliche Unternehmen der Republik Indonesiens bei Vertragsverhandlungen, Beschaffungsprojekten sowie gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Er spricht Indonesisch, Englisch und Deutsch

 

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