Das Arbeitsrecht gehört zu einem Rechtsbereich, der trotz seiner Alltäglichkeit immer wieder zu großen Unsicherheiten führt. Die Vertragspraxis in diesem Bereich ist in vielen Fällen geprägt von beiderseitigen Fehlvorstellungen über die rechtlichen Vorgaben zu den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gerade im internationalen Kontext kommt oft hinzu, dass das dem Vertragsverhältnis jeweils zugrundeliegende Rechtsverständnis derart konträr ist, dass trotz augenscheinlich eindeutigen Vertragswortlauts Konflikte vorprogrammiert sind.