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EU-DSGVO Vortrag bei KOSDAQ

  • Autorenbild: RA Bernhardt
    RA Bernhardt
  • 28. Aug. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 12. Nov. 2019

Am 28.08.2018 informierte Rechtsanwalt Martin Bernhardt im Rahmen eines Seminars bei der KOSDAQ Listed Companies Association über die aus der ab dem 25.05.2018 anzuwendenden EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) folgenden Pflichten bei der Datenverarbeitung. Während seines in koreanischer Sprache gehaltenen Vortrages erläuterte Rechtsanwalt Martin Bernhardt den anwesenden Vertetern von bei der KOSDAQ gelisteten Unternehmen die wesentlichen Neuerungen der DSGVO sowie die bei der Datenverarbeitung zu beachtenden Grundsätze und Pflichten.

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